Dienstag, 12. August 2008

Der Rückfall in die Kleinstaaterei oder was bringt uns das Urteil des BVG in Sachen Hufbeschlag?

©2008/Dirk Ludwig

Seit vor kurzem das Bundesverfassungsgericht das neue Hufbeschlagsgesetz in Teilen verwarf, findet der schrille Jubel interessierter Kreise kaum noch ein Ende. Verständlich, sie profitieren als einzige und überdurchschnittlich von dieser Entscheidung. Doch der Reihe nach. Kennen Sie die Situation nach dem 30jährigen Krieg in Deutschland ein wenig? Nein?! Dann lassen Sie uns unsere Betrachtung des Urteils mit einer kleinen Zeitreise beginnen.

Wie im Hufbeschlag jener Zeit war die Situation im Ganzen in Deutschland verworren und ohne irgendeine bindende Ordnung. Jeder kleine Fürst, oder wer sich für so etwas ähnliches hielt, konnte sein eigenes Interesse über das allgemeine Interesse stellen. Jeder Zwergstaat hatte eigene Gesetze und Steuern, Handwerker konnten ausbilden wie sie wollten, weil die Zünfte praktisch nicht mehr bestanden und jeder Dorfschmied beschlug Pferde, selbst dann, wenn er noch nie etwas derartiges gelernt hatte. Die einzige Verbindlichkeit bestand im Großen und Ganzen darin, daß nichts als verbindlich galt. Der Schaden, der damit den Pferden zugefügt wurde war immens und veranlaßte zahlreiche Zeitgenossen Goethes zu galligen Kommentaren.

Daß diese Verhältnisse nach einer Klärung verlangten versteht sich von selbst. Die Klärung kam sowohl im politischen Feld wie auch im Hufbeschlag, aber wir wollen hier lediglich darauf hinweisen, daß die Situation des Hufbeschlags nicht besser gewesen ist als die gesamte politisch-wirtschaftliche Situation in Deutschland und keinen Exkurs in Geschichte geben. Der Hufbeschlag selbst wurde erst durch das Wirken Graf von Einsiedels und dem Erlaß verbindlicher Ordnungen für das ganze Land auf ein vertretbares Niveau gehoben. Vor allem bedingt durch einheitliche Richtlinien zur wissenschaftlich fundierten Ausbildung der jungen Hufschmiede wurde dazu beigetragen, daß sich das neue Niveau in ganz Deutschland durchsetzen konnte. Heute haben wir eine etwas kompliziertere Situation im Hufbeschlag und doch gleicht sie jener Zeit ohne Verbindlichkeit.

Die schrillen Töne des Jubels – sie klingen wie das Pfeifen im Walde – sind freilich mehr als berechtigt: Sie wissen ganz genau, daß sie lediglich gegen ein lieblos ausgearbeitetes Gesetz gewonnen haben, nicht durch das überzeugende Argument und damit steht uns eine weitere Runde ins Haus, die kommen wird, weil sie kommen muß. Das Urteil des BVG zementiert eine Situation in Deutschland, die jener aus der Zeit vor Einsiedels Wirken gleicht. Jeder kann machen was er will, jede noch so absurde Hypothese kann in bare Münze verwandelt werden. In dreißig Tagen zum Hufschmied, Prüfung außerhalb Deutschlands, bezahlen fürs Bestehen, alles kein Problem! Die Kleinstaaterei hat uns eingeholt und damit erneut Verhältnisse geschaffen, die der Klärung bedürfen...

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